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   BVerfG, 30.05.2022 - 1 BvR 1012/20   

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https://dejure.org/2022,22486
BVerfG, 30.05.2022 - 1 BvR 1012/20 (https://dejure.org/2022,22486)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.2022 - 1 BvR 1012/20 (https://dejure.org/2022,22486)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - 1 BvR 1012/20 (https://dejure.org/2022,22486)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 3 AsylbLG, § 3a AsylbLG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren (hier: Anrechnung des Fahrtkostenzuschusses als Einkommen)

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 3 GG ) durch Versagung von PKH in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren (hier: Anrechnung des Fahrtkostenzuschusses als Einkommen)

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Eilverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2022 - 1 BvR 1012/20
    Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Menschen mit mehr und Menschen mit weniger finanziellen Mitteln bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).

    So sieht § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vor, wenn hinreichende Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Diese überschreiten ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie die Anforderungen an das Vorliegen einer Erfolgsaussicht überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 m.w.N.).

  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2022 - 1 BvR 1012/20
    Damit erledigt sich der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 105, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2022 - 1 BvR 1012/20
    Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Menschen mit mehr und Menschen mit weniger finanziellen Mitteln bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2022 - 1 BvR 1012/20
    Diese kann allerdings davon abhängig gemacht werden, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2019 - 1 BvR 2666/18 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 1571/19 -, Rn. 10).
  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 1571/19

    Versagung von Prozesskostenhilfe in Berufungsinstanz unter Abweichung von § 119

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2022 - 1 BvR 1012/20
    Diese kann allerdings davon abhängig gemacht werden, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2019 - 1 BvR 2666/18 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 1571/19 -, Rn. 10).
  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung

    aa) Um beurteilen zu können, ob das Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 6. Oktober 2021 den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Entschädigungsklage unter Verletzung von Verfassungsrecht, insbesondere unter Verstoß gegen die Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. dazu BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2022 - 1 BvR 1012/20 -, Rn. 9 ff. m.w.N.), zurückgewiesen hat, bedurfte es namentlich der Vorlage der eigenen Schreiben des Beschwerdeführers vom 12. Februar, 19. März und 15. Mai 2020 aus dem fachgerichtlichen Verfahren.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 11 S 2717/22

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden

    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30.05.2022 - 1 BvR 1012/20 - juris Rn. 10, vom 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21 - juris Rn. 58, vom 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15 - juris Rn. 15, vom 05.12.2018 - 2 BvR 2557/17 - juris Rn. 14, und vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2022 - 12 S 485/22

    Zum Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den unterhaltsverpflichteten

    Vielmehr besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Unterliegen, der Prozessausgang also offen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse 30.05.2022 - 1 BvR 1012/20 -, juris Rn. 10, vom 22.05.2012 - 2 BvR 820/11 -, juris Rn. 10 f., und vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, juris Rn. 23 ff.).
  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 117/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Verfassungsrechtlich fundierte Gewährleistungen können aber auch verletzt sein, wenn die PKH-Ablehnung darauf hindeutet, dass das Gericht die Bedeutung und Tragweite der Rechtsschutzgleichheit grundlegend verkannt hat (vgl BVerfG Beschluss vom 26.6.2003 - 1 BvR 1152/02 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 1 RdNr 12 f; BVerfG Beschluss vom 23.3.2022 - 2 BvR 1514/21 - juris RdNr 58; BVerfG Beschluss vom 30.5.2022 - 1 BvR 1012/20 - juris RdNr 11) .
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 47-IV-22

    Anforderungen an die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten durch die

    So sieht § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vor, wenn hinreichende Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2022 - 1 BvR 1012/20 - juris Rn. 10).
  • LSG Sachsen, 24.07.2023 - L 7 AS 860/19
    Die vom Kläger beabsichtigte Rechtsverfolgung bot zum Zeitpunkt der jeweiligen Bewilligungsreife (vgl. hierzu z.B. BVerfG v. 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 - Rn. 15; BSG v. 22.07.2020 - B 13 R 20/19 BH - Rn. 7; Gall in: jurisPK-SGG, 2. Aufl., § 73a Rn. 52) auch aus einer ex-ante-Perspektive (vgl. hierzu bei gleichzeitiger PKH- und Sachentscheidung z.B. BVerfG v. 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17 Rn. 19) jeweils keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (zum verfassungsrechtlich gebotenen Maßstab für die Beurteilung der Erfolgsaussicht vgl. z.B. BVerfG v. 30.05.2022 - 1 BvR 1012/20 - Rn. 9 ff.; Schmidt in: Meyer-Ladewig u.a., SGG, 13. Aufl., § 73a Rn. 7 ff.) .
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